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17.08.2010
KfW streicht in Förderprogrammen von "Energieeffizient Sanieren"

Wegen „unerwartet hoher und im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegene Nachfrage“ streicht die KfW Förderbank zum 01.09.2010 mit fast allen Bestandteilen der Förderung von Einzelmaßnahmen wesentliche Elemente in den Förderprogrammen von „Energieeffizient Sanieren“.

Laut Mitteilung der KfW war die kurzfristige Änderung erforderlich, um diese Förderangebote mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterhin anbieten zu können. Ab dem 1. September 2010 gelten folgende Änderungen in den Förderprogrammen von "Energieeffizient Sanieren":

1. Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Kredit-Variante 152 und Zuschuss-Variante 430) zum 31.08.2010. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden (als KfW-Darlehen). Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können noch bis einschließlich zum 31. August 2010 bei der KfW gestellt werden.

2. Einstellung wesentlicher Teile des Programms „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm 431) zum 31.08.2010. Betroffen sind die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und die Förderung zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Für die Antragstellung dieser Programmbestandteile in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung (spätestens 3 Monate nach Rechnungsstellung). Für Maßnahmen, bei der die Schlussrechnung mit letztmöglichem Rechnungsdatum 31.08.2010 gestellt wurde, kann also noch bis zum 30. November 2010 bei der KfW ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Programm 431) fortgeführt.

Quelle und weitere Informationen


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