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09.03.2011
KfW-Förderung für kommunale Gebäudesanierung wird ab April ausgeweitet

Ab 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung ausgeweitet. Die bisherige Beschränkung der KfW-Förderung auf Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kindergärten entfällt. Auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser sind förderfähig.

Für die beiden KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen (Programm-Nr.: 218)“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung (Programm-Nr. 157)“ gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Bislang war die Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport und -schwimmhallen sowie Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt. Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an z.B. Rathäusern und Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude. Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.


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