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12.08.2011
Förderprogramm Klimaschutz-Plus: Start Allgemeiner Programmteil

Nachdem der Kommunale Programmteil von Klimaschutz-Plus des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bereits in voller Bandbreite verfügbar war, wurde nun auch der gesamte Allgemeine Programmteil neu gestartet.

Dabei handelt es sich um das Allgemeine CO2-Minderungsprogramm, in dem investive Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Wärmeversorgung gefördert werden, das Allgemeine Beratungsprogramms zur Förderung von integralen Energiediagnosen sowie die Förderung für Modellprojekte.
 
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kirchliche Einrichtungen oder andere, private Eigentümer/Besitzer von Nichtwohngebäuden. Fördersystematik und Förderhöhe (50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2) sowie Fördersatz (grundsätzlich maximal 15 % der Investitionen) bleiben gegenüber 2010 im Grundsatz erhalten. Auch das strenge Kumulierungsverbot gilt weiterhin. Gegenüber dem Vorjahr sind jedoch die folgenden Änderungen zu verzeichnen:

- Die Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen auf der Basis regenerativer Energieträger (Holzpelletheizungen beliebiger Größe, Wärmepumpen bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt sowie Solarwärmeanlagen bis zu einer Kollektorfläche von 100 m2) wird wieder in die Förderung aufgenommen. Dies gilt allerdings nur in Verbindung mit mindestens einer anderen Maßnahme der energetischen Sanierung. Somit sind Maßnahmen an Neubauten nicht förderfähig, Maßnahmen an bestehenden Gebäuden nur dann, wenn zugleich z. B. eine (wenn auch kleine) Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes oder eine Erneuerung der Beleuchtungsanlage vorgenommen wird. Größeren Wärmepumpen (z. B. zur Abwasserwärmenutzung), größeren Solarwärmeanlagen oder auch hier nicht förderfähigen Holzhackschnitzelfeuerungsanlagen steht weiterhin das Programm „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien“ (HuW-EFRE) offen. Für kleinere Wärmepumpen zur Abwasserwärmenutzung (bis zu einer Heizleistung von 100 Kilowatt), deren Errichtung nicht wirtschaftlich ist, kann im Programmteil C (Modellprojekte) eine Förderung beantragt werden.

- Die vornehmlich im Kommunalen Programmteil ausgeschriebene Förderung für die Sanierung der Straßenbeleuchtung (wie auch für den Einsatz von LED in bestehenden Ampelanlagen) wurde auch ins Allgemeine Programm aufgenommen, um ggf. aktive nicht-kommunale Investoren nicht auszuschließen. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen eine Stromeinsparung bzw. CO2-Minderung um mindestens 60 % gegenüber dem Istzustand erreicht wird. Dabei muss die Einsparung größenteils durch Reduktion der installierten Leistung (und nicht durch Verringerung der Brenndauer) erreicht werden.
 
- Zusätzlich zu den bisher im Rahmen der Erneuerung von Heizungsanlagen förderfähigen Maßnahmen ist nun auch die Erneuerung von Heizungspumpen und der hydraulische Abgleich des Heizungssystems (für einen Konvoi von mindestens fünf Gebäuden) förderfähig.
 
- Aus Kosten-Nutzen-Erwägungen wurde die Bagatellgrenze für die Behandlung von Anträgen auf eine Fördersumme von 5.000 € festgelegt. Die bisherige Untergrenze einer CO2-Minderung um 10 Tonnen pro Jahr entfällt dafür. Es werden also nur noch Anträge behandelt, die eine Förderung von mindestens 5.000 € erreichen.
 
- Antragsfrist ist der 31. März 2012, d. h. sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind, läuft das Programm über den Jahreswechsel hinweg!

Quelle und weitere Informationen



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