Energieagentur Landkreis Böbblingen - gut beraten in Energiefragen, Energieeffizienz und erneuerbarer Energien - Baden Württemberg
06.07.2012
BAFA erhöht Zuschüsse für Vor-Ort-Beratung

Zum 1. Juli 2012 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung erhöht und gleichzeitig Änderungen zum Verfahren durchgeführt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss künftig 400 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten 500 Euro

Eine Bonusförderung von Luftdichtigkeitsprüfungen ist nicht mehr vorgesehen. Der Bewilligungszeitraum wird auf sechs Monate verlängert; die bisherige zusätzliche so genannte Vorlagefrist entfällt. Dies bedeutet: Innerhalb des Bewilligungszeitraums muss nicht nur die Vor-Ort-Beratung durchgeführt werden, sondern es müssen sämtliche Unterlagen zum Verwendungsnachweis
beim BAFA eingehen.


Überdies werden an den Mindestinhalt eines Beratungsberichts teilweise neue Anforderungen gestellt, im Wesentlichen sind dies folgende: Im Beratungsbericht ist aufzuzeigen, wie das Beratungsobjekt durch energetische Sanierung sowohl in einem Zug als auch schrittweise auf ein von der KfW gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden kann (energetisches
Sanierungskonzept).
Für eine energetische Sanierung zum Effizienzhaus in Schritten
ist ein Maßnahmenfahrplan aufzustellen. Dieser enthält einen Vorschlag, in welcher Reihenfolge die aufeinander abgestimmten Maßnahmen am Besten umgesetzt werden sollten. Die einzelnen Sanierungsschritte müssen nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ förderfähig sein.

Eine weitere wichtige Änderung zum 1. Juli 2012: Das BAFA stellt seine Beraterumkreissuche ein. Qualifizierte und unabhängige Berater für Vor-Ort-Beratungen, die Förderanträge beim BAFA stellen können, sind in der Energieeffizenz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes zu finden.

Quelle und weitere Informationen



« zurück
News