09.08.2012
BAFA verbessert Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhöht die Förderung für Investitionen im Marktanreizprogramm. Dies gilt für solarthermische Anlagen zur kombinierten Heizungsunterstützung, für Biomasse- und für Wärmepumpenanlagen. Gerade für kleine solarthermische Kombi-Anlagen verbessern sich die Fördersätze deutlich. Die neuen Richtlinien gelten ab dem 15. August 2012.
Der Mindestzuschuss für Standard-Solarwärmeanlagen zur kombinierten Heizungsunterstützung, die üblicherweise in Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt werden, beträgt künftig 1.500 Euro. Bei unverändert 90 Euro Zuschuss pro Quadratmeter verbessert sich damit die Förderung für kleine Anlagen bis 16 Quadratmeter Kollektorfläche teils deutlich.
Auch bei kleinen Biomasse-Heizungen erhöht das Ministerium die finanziellen Anreize: Bei unverändert 36 Euro pro Kilowatt gibt es 400 Euro mehr an Mindestförderung. Pelletsöfen mit Wassertasche werden dann mit mindestens 1.400 Euro, Pelletskessel mit 2.400 Euro und Kessel mit neuem Speicher mit 2.900 Euro gefördert. Hackschnitzelkessel und emissionsarme Stückholzvergaser fördert das BAFA pauschal mit 1.400 Euro.
Ebenfalls um 400 Euro erhöht wird künftig die Basisförderung für Wärmepumpen. Neuerdings kann auch für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden ein Effizienzbonus von 500 Euro gewährt werden, wenn gleichzeitig ein neuer Pufferspeicher errichtet wird.
« zurück
BAFA verbessert Förderung für Wärme aus erneuerbaren Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhöht die Förderung für Investitionen im Marktanreizprogramm. Dies gilt für solarthermische Anlagen zur kombinierten Heizungsunterstützung, für Biomasse- und für Wärmepumpenanlagen. Gerade für kleine solarthermische Kombi-Anlagen verbessern sich die Fördersätze deutlich. Die neuen Richtlinien gelten ab dem 15. August 2012.
Der Mindestzuschuss für Standard-Solarwärmeanlagen zur kombinierten Heizungsunterstützung, die üblicherweise in Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt werden, beträgt künftig 1.500 Euro. Bei unverändert 90 Euro Zuschuss pro Quadratmeter verbessert sich damit die Förderung für kleine Anlagen bis 16 Quadratmeter Kollektorfläche teils deutlich.
Auch bei kleinen Biomasse-Heizungen erhöht das Ministerium die finanziellen Anreize: Bei unverändert 36 Euro pro Kilowatt gibt es 400 Euro mehr an Mindestförderung. Pelletsöfen mit Wassertasche werden dann mit mindestens 1.400 Euro, Pelletskessel mit 2.400 Euro und Kessel mit neuem Speicher mit 2.900 Euro gefördert. Hackschnitzelkessel und emissionsarme Stückholzvergaser fördert das BAFA pauschal mit 1.400 Euro.
Ebenfalls um 400 Euro erhöht wird künftig die Basisförderung für Wärmepumpen. Neuerdings kann auch für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden ein Effizienzbonus von 500 Euro gewährt werden, wenn gleichzeitig ein neuer Pufferspeicher errichtet wird.
Generell wird die Bonusförderung erweitert: Belohnt werden besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken mit einem Bonus von 500 Euro, wenn gleichzeitig eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung genutzt wird. Gefördert werden jedoch nach wie vor nur Anlagen für erneuerbare Energien im Wärmemarkt, die in bestehenden Gebäuden neu eingebaut werden. Anträge im Marktanreizprogramm können ab 15. August direkt beim BAFA eingereicht werden.
Quelle und weitere Informationen
- Solarthemen Nr. 381 vom 08.08.2012
- BINE Informationsdienst vom 09.08.2012
- BAFA/Energie/Erneuerbare Energien (u.a. Online-Antragsformular)
« zurück
