Förderung für mittelständische Unternehmen
Die Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" ist ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Initiative bezuschusst aus Haushaltsmitteln des Bundes Energieberatungen und stellt zinsvergünstigte Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen zur Verfügung. Für die geförderte Beratung ist im März 2012 die neue Richtlinie für das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" - ehemals "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" - in Kraft getreten.
Im Rahmen der Energieberatung Mittelstand werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung speziell zugelassener Berater (KfW-Beraterbörse) sollen Schwachstellen des Energieeinsatzes bzw. Energieverbrauchs durch eine Vor-Ort-Besichtigung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Eckpunkte der "Energieberatung Mittelstand"
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Im Rahmen der Energieberatung Mittelstand werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung speziell zugelassener Berater (KfW-Beraterbörse) sollen Schwachstellen des Energieeinsatzes bzw. Energieverbrauchs durch eine Vor-Ort-Besichtigung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Eckpunkte der "Energieberatung Mittelstand"
- Energiekosten für einzelne Energieträger (Strom, Brennstoff, Fernwärme) müssen mehr als 5.000 Euro netto pro Jahr betragen
- Förderung von Initial- und Detailberatung, jeweils unabhänige Beantragung möglich
- Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des förderfähigen Beraterhonorars (max. 1.280 Euro, bei maximal förderfähigen Beratungskosten in Höhe von 1.600 Euro)
- Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des förderfähigen Beraterhonorars (max. 4.800 Euro, bei maximal förderfähigen Beratungskosten in Höhe von 8.000 Euro)
- Für eine geförderte Energieberatung im Mittelstand darf keine Unterstützung aus anderen öffentlichen Mitteln beantragt werden
"Klimaschutz-Plus"-Förderprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Dieses Förderprogramm ist v.a. für Kommunen interessant und wird dort ausführlich beschrieben. Kleine und mittlere Unternehmen können folgende Programmteile in Anspruch nehmen:
Dieses Förderprogramm ist v.a. für Kommunen interessant und wird dort ausführlich beschrieben. Kleine und mittlere Unternehmen können folgende Programmteile in Anspruch nehmen:
- CO2-Minderungsprogramm
- Modellprojekte
- Beratungsprogramm

