Energieausweis
Mit dem In-Kraft-Treten der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Oktober 2007 wurden unter anderem Energieausweise im Gebäudebestand eingeführt. Ziel war es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.
Grundsätze zum Energieausweis für Gebäude
Das zehn Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast wird. Mit Hilfe eines so genannten Bandtacho-Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll, erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.
Energieausweis für Gebäude - Fristen
Für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1977 müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 und für später errich-tete Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009 im Zusammenhang mit einer Neuvermietung oder einem Verkauf gemacht werden. Für Nichtwohngebäude war der 1. Juli 2009 Stichtag.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchskennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohn-gebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
Beim Neubau sind seit 2002 nur Bedarfsausweise zulässig. Ebenso bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnein-heiten und Bauantrag vor 1. November 1977.
Ausweis für gemischt genutzte Gebäude
In der Regel wird mit einem Energieausweis die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes dargestellt. Im Falle gemischter Nutzung kann auch von diesem Prinzip abgewichen werden. So kann es etwa erforderlich werden, dass für ein Gebäude zwei Energieaus-weise erstellt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Gebäude sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt wird.
Ob Sie einen Energieausweis brauchen, können Sie mit dem Energieausweis-Onlinecheck prüfen.
Grundsätze zum Energieausweis für Gebäude
Das zehn Jahre gültige Dokument muss vom Gebäudeeigentümer immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast wird. Mit Hilfe eines so genannten Bandtacho-Labels wird das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Sofern sinnvoll, erhält der Gebäudeeigentümer vom Aussteller zusätzlich kurz gefasste, fachliche Sanierungsempfehlungen.
Energieausweis für Gebäude - Fristen
Für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1977 müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 und für später errich-tete Wohngebäude seit dem 1. Januar 2009 im Zusammenhang mit einer Neuvermietung oder einem Verkauf gemacht werden. Für Nichtwohngebäude war der 1. Juli 2009 Stichtag.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beim Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen nach technischen Regeln der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchskennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und die zentrale Warmwasserbereitung (bei Nichtwohn-gebäuden zusätzlich Beleuchtung und Klimatisierung) ermittelt wird. Hierbei werden auch das Klima und längere Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
Beim Neubau sind seit 2002 nur Bedarfsausweise zulässig. Ebenso bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnein-heiten und Bauantrag vor 1. November 1977.
Ausweis für gemischt genutzte Gebäude
In der Regel wird mit einem Energieausweis die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes dargestellt. Im Falle gemischter Nutzung kann auch von diesem Prinzip abgewichen werden. So kann es etwa erforderlich werden, dass für ein Gebäude zwei Energieaus-weise erstellt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Gebäude sowohl gewerblich als auch zu Wohnzwecken genutzt wird.
Ob Sie einen Energieausweis brauchen, können Sie mit dem Energieausweis-Onlinecheck prüfen.
Weitere Informationen

Aktion "Zukunft Haus" - Energieausweis

Empfehlenswerte, kostenlose Broschüre "Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)"
Die novellierte EnEV 2007 fordert für Gebäude, die den Besitzer oder
den Mieter wechseln, seit 01.01.2009 einen Energieausweis
den Mieter wechseln, seit 01.01.2009 einen Energieausweis

