Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung "EnEV 2009", die am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, schreibt strengere Grenzwerte vor: 30 Prozent besser im Neubau und neue Energiesparregeln für Altbauten. Pflicht wurde die Nachrüstung von Geschossdecken und Nachtspeicherheizungen müssen stillgelegt werden.
Neubauten und Altbauten im Visier
Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 gilt neben Neubauten auch für den Altbaubestand und löst die EnEV aus dem Jahr 2007 ab. Gesamtsanierungsmaßnahmen im Altbau werden künftig im Vergleich zur alten Regelung rund 30 Prozent mehr Primärenergie einsparen. Ein Teil der Gebäudeeigentümer muss außerdem die oberste Geschossdecke oder das Dach in unbeheizten Dachräumen dämmen. Nachtspeicherheizungen in größeren Häusern werden in zehn Jahren, ab 2020, stufenweise abgeschafft. Die Kontrolle der Regeln erfolgt durch die Bezirksschornsteinfegermeister.
Sanierung im Gebäudebestand: Anforderungen bei Einzelmaßnahmen
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 werden erstmals seit 2002 die energetischen Anforderungen an Sanierungen erhöht. Und das nicht nur für Gesamtsanierungen: Einzelmaßnahmen, etwa wenn nur die Fassade oder die Fenster erneuert werden, müssen ab Oktober energetisch um rund 20 bis 30 Prozent höherwertiger ausgeführt werden als bisher.
Altbaubesitzer werden von der Neuregelung profitieren: Wird ein Gebäude sowieso saniert, lohnt es sich, ein höheres energetisches Niveau zu erreichen. Die Mehrkosten für dickere Dämmmaterialien oder eine effizientere Heizung sind gering. Die vom Staat finanziell geförderten und mit Krediten bedachten Sanierungskosten amortisieren sich aufgrund der Energieeinsparung. Außerdem werden die Hausbesitzer so unabhängiger von künftigen Energiepreissteigerungen.
Aufs Dach gestiegen: Dachdämmung
Auch wenn keine Sanierung ansteht, gibt es Nachrüstregeln. So müssen bis Ende 2011 in allen unbeheizten Dachräumen die oberste Geschossdecke oder das (geneigte) Dach gedämmt werden. Ausgenommen sind Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Bei einem Eigentümerwechsel gilt die Ausnahme nicht mehr.
Langfristige Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen
An den Kragen geht es vielen Stromheizungen. Im Betrieb sind sie oft besonders teuer. Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten werden ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen. Voraussetzung ist, dass sie vor 1990 installiert wurden und das einzige Heizsystem darstellen. Geräte, die nach 1990 in Betrieb gingen, müssen spätestens 30 Jahre nach Einbau außer Betrieb genommen werden.
Berücksichtigung selbst genutzten Solarstroms
Für Strom aus erneuerbaren Energien gibt es neue Anreize. So kann der aus Photovoltaik-Anlagen gewonnene Strom auf den Endenergiebedarf des Gebäudes angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.
Unternehmererklärung: Eigentümer und Bauausführende in der Pflicht
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 sind der Eigentümer und die ausführenden Firmen. Der Nachweis erfolgt über die so genannte Unternehmererklärung, die der Eigentümer auf Verlangen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen hat. In der Erklärung bestätigt der ausführende Unternehmer, dass er die EnEV 2009 bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung eingehalten hat. Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei heizungstechnischen Anlagen prüft zusätzlich der Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob die Anforderungen eingehalten wurden.
Hintergrund
Mit der Neuregelung der Energieeinsparverordnung wollen Bund und Länder den Energieverbrauch im Gebäudebestand deutlich senken. Wohn- und Geschäftsgebäude haben einen Anteil von mehr als 40 Prozent am Gesamtverbrauch in Deutschland. Die EnEV trat erstmals 2002 in Kraft und löste die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnungen ab.
Neubauten und Altbauten im Visier
Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 gilt neben Neubauten auch für den Altbaubestand und löst die EnEV aus dem Jahr 2007 ab. Gesamtsanierungsmaßnahmen im Altbau werden künftig im Vergleich zur alten Regelung rund 30 Prozent mehr Primärenergie einsparen. Ein Teil der Gebäudeeigentümer muss außerdem die oberste Geschossdecke oder das Dach in unbeheizten Dachräumen dämmen. Nachtspeicherheizungen in größeren Häusern werden in zehn Jahren, ab 2020, stufenweise abgeschafft. Die Kontrolle der Regeln erfolgt durch die Bezirksschornsteinfegermeister.
Sanierung im Gebäudebestand: Anforderungen bei Einzelmaßnahmen
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 werden erstmals seit 2002 die energetischen Anforderungen an Sanierungen erhöht. Und das nicht nur für Gesamtsanierungen: Einzelmaßnahmen, etwa wenn nur die Fassade oder die Fenster erneuert werden, müssen ab Oktober energetisch um rund 20 bis 30 Prozent höherwertiger ausgeführt werden als bisher.
Altbaubesitzer werden von der Neuregelung profitieren: Wird ein Gebäude sowieso saniert, lohnt es sich, ein höheres energetisches Niveau zu erreichen. Die Mehrkosten für dickere Dämmmaterialien oder eine effizientere Heizung sind gering. Die vom Staat finanziell geförderten und mit Krediten bedachten Sanierungskosten amortisieren sich aufgrund der Energieeinsparung. Außerdem werden die Hausbesitzer so unabhängiger von künftigen Energiepreissteigerungen.
Aufs Dach gestiegen: Dachdämmung
Auch wenn keine Sanierung ansteht, gibt es Nachrüstregeln. So müssen bis Ende 2011 in allen unbeheizten Dachräumen die oberste Geschossdecke oder das (geneigte) Dach gedämmt werden. Ausgenommen sind Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Bei einem Eigentümerwechsel gilt die Ausnahme nicht mehr.
Langfristige Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen
An den Kragen geht es vielen Stromheizungen. Im Betrieb sind sie oft besonders teuer. Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten werden ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen. Voraussetzung ist, dass sie vor 1990 installiert wurden und das einzige Heizsystem darstellen. Geräte, die nach 1990 in Betrieb gingen, müssen spätestens 30 Jahre nach Einbau außer Betrieb genommen werden.
Berücksichtigung selbst genutzten Solarstroms
Für Strom aus erneuerbaren Energien gibt es neue Anreize. So kann der aus Photovoltaik-Anlagen gewonnene Strom auf den Endenergiebedarf des Gebäudes angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.
Unternehmererklärung: Eigentümer und Bauausführende in der Pflicht
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 sind der Eigentümer und die ausführenden Firmen. Der Nachweis erfolgt über die so genannte Unternehmererklärung, die der Eigentümer auf Verlangen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen hat. In der Erklärung bestätigt der ausführende Unternehmer, dass er die EnEV 2009 bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung eingehalten hat. Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei heizungstechnischen Anlagen prüft zusätzlich der Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob die Anforderungen eingehalten wurden.
Hintergrund
Mit der Neuregelung der Energieeinsparverordnung wollen Bund und Länder den Energieverbrauch im Gebäudebestand deutlich senken. Wohn- und Geschäftsgebäude haben einen Anteil von mehr als 40 Prozent am Gesamtverbrauch in Deutschland. Die EnEV trat erstmals 2002 in Kraft und löste die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnungen ab.
Weitere Informationen
Kostenlose Energie-Hotline der Deutschen Energieagentur (dena): 08000 736 734

Änderungen der EnEV 2009 im Überblick, Energieeinsparverordnung zum Download sowie weitere Hintergrundinformationen

Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen für Maßnahmen zur Sanierung und für Einzelmaßnahmen gemäß EnEV 2009: Zwei Tabellen über erforderliche R-Werte, U-Werte bzw. Dämmstoffdicken je Sanierungsmaßnahme (Stand Okt. 2009)

Kostenlose Broschüre "Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)", Stand Dez. 2009
Bildnachweis: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

