Energieagentur Landkreis Böbblingen - gut beraten in Energiefragen, Energieeffizienz und erneuerbarer Energien - Baden Württemberg
Betreuung Neubaugebiet

Wenn Städte und Gemeinden Baugrund verkaufen, können sie unter Umständen energetische Standards definieren und teilweise vorgeben. Oberstes Ziel energetischen Bauens ist immer die Vermeidung von Energie, was durch entsprechende Gebäudetypen erreicht werden kann (z. B. KfW-60- oder KfW-40-Energiesparhaus, Passivhaus).
Die EnEV 2009 fordert eine deutliche Anhebung des energetischen Niveaus um ca. 30 % gegenüber der EnEV 2007, also etwa vom 10-Liter-Haus zum 7-Liter-Haus. Von Seiten der Kommunen sind umfassende Informationen für Bauwillige auch über andere gesetzliche Vorgaben sinnvoll (Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und Klimaschutzpaket).

Normen für die Energieeffizienz sinnvoll

Zweckmäßig ist es bereits in den Bebauungsplänen die optimale Ausrichtung der Dächer in südöstlicher oder südwestlicher Ausrichtung zu berücksichtigen. Die Dachneigungen sollten nicht zu flach angesetzt werden. Eine Aufständerung der Solaranlagen könnte unter Umständen später notwendig werden, um Verordnungen und Gesetze zu erfüllen. Das BauGesetzbuch eröffnet den Gemeinden im § 9 Absatz 1 P 23-24 auch Möglichkeiten, Erneuerbare Energien zu fordern, was im Vorfeld berücksichtigt werden sollte.

Einsparung folgt Effizienz

Der Energieeinsparung nachgeordnet ist die Planung von effizienten Heizungstechnologien. Bei der Ausweisung von Neubaugebieten sollten Gemeinden die Möglichkeit einer Nahwärmeversorgung prüfen, am besten unter Einbeziehung von Erneuerbaren Energien. Hierfür ist im Vorfeld eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung notwendig. Alle potenziellen Verbraucher sollten bei der Prüfung eingebunden sein - von Privathäusern bis zum Supermarkt.

Natürliche Kühlung bevorzugt

Erzielte Erfolge energetischen Bauens sollten nicht durch den Einsatz von Klima- oder Kühlgeräten gemindert werden. Daher bietet es sich für Gemeinden an, auch für diesen Bereich Regelungen zu treffen. Dachüberstände etwa können einen positiven Einfluss auf die sommerlichen Wärmeverhältnisse am und im Haus haben. Die künftige Bepflanzung der Grünanlagen und Gärten sollte auch nicht über Grundstücksgrenzen hinweg Fenster oder gar Solaranlagen beschatten. Ein Instrument könnte sein, die Bewuchshöhe zu begrenzen. Laubbäumen ist immer der Vorzug zu geben: Sie spenden im Sommer Schatten und im Winter mehr Licht als andere Pflanzen.

Weitere Informationen



Der vom BUND und IDUR herausgegebene Leitfaden „Klimaschutz in der kommunalen Planung“ verknüpft das Baurecht mit der kommunalen Praxis – und berücksichtigt alle wesentlichen Elemente von der Idee einer klimaschutzorientierten Stadtplanung bis hin zu deren Umsetzung

Kommunen können über die
Festlegung von Standards
die Energieeffizienz in
Neubaugebieten beeinflussen