
Ein für Kommunen in Baden-Württemberg interessantes Förderprogramm ist das vom Umweltministerium initiierte Programm "Klimaschutz-Plus" (Link s. Logo). Leider ist dies kein durchgängig gültiges Programm, sondern es wird in der Regel im Frühjahr eines Kalenderjahres aufgelegt und wird nach Erschöpfen der Mittel im Sommer/Herbst eines Jahres wieder geschlossen.
Bitte beachten: Für das Programm Klimaschutz-Plus gilt ein Kumulierungsverbot, d.h. für hier beantragte Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden, dies gilt auch für das Zweite Investitionsprogramm des Bundes (Konjunkturpaket)!
"Klimaschutz-Plus" - Allgemeines Programm
Das Allgemeine Programm besteht aus folgenden drei Säulen:
- CO2-Minderungsprogramm
(Antragsfrist endet am 30.04.2012)
- Beratungsprogramm: Energiediagnosen für Nichtwohngebäude
(Antragsfrist endet am 30.04.2012)
- Modellprojekte Klimaschutz
(Antragsfrist endet am 30.04.2012)
"Klimaschutz-Plus" - Kommunales Programm
Das Kommunale Programm besteht analog zum Allgemeinen Porgramm ebenso aus den drei Säulen:
- CO2-Minderungsprogramm
(Antragsfrist endete am 31.10.2011)
- Kommunales Struktur-, Qualifizierungs- und Beratungsprogramm
(Antragsfrist endete am 30.11.2011)
- Modellprojekte Klimaschutz
Im CO2-Minderungsprogramm werden jeweils CO2-Einsparungen durch Einzelmaßnahmen oder Maßnahmen-Kombinationen aus folgenden drei Bereichen gefördert:
2. Einsatz von regenerativen Energien zur Wärmeversorgung von bestehenden oder neuen Nichtwohngebäuden
3. Rationelle Energieanwendung in bestehenden oder neuen Nichtwohngebäuden durch die Errichtung von Blockheizkraftwerk-(BHKW-)Anlagen
Im Beratungsprogramm werden Energieberatungen in Form von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude, welche gewisse Anforderungen erfüllen, gefördert.
Bei Modellprojekten können Anwendungen aus verschiedenen Bereichen, wie z.B. Projekte im Passivhaus-Standard oder die energetische Sanierung von Altbauten auf Ultra-Niedrigenergiehaus-Standard gefördert werden.
"Klimaschutz-Plus" - Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien
Die Förderrichtlinie EFRE: Erneuerbare Energien hat das Umweltministerium im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Teil EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) erlassen. Die Richtlinie trat am 24.9.2007 in Kraft und ist bis zum 31.12.2013 befristet.
In Fällen, in welchen das Programm "Klimaschutz-Plus" nicht zum Tragen kommt (z.B. Wohngebäude!), gibt es von Bund und Land noch eine Reihe weiterer Förderprogramme im Bereich Klimaschutz, Energieeinsparung und Erneuerbare Energien.
Sonstige Programme / Unterstützung für Kommunen
1. KfW-Programme
- Das Programm Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218) vergibt Förderkredite für die energetischen Sanierung von Schulen, Schulsporthallen, Kitas und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit
- Zuschüsse gibt es im Programm Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432) für die Erstellung integrierter Sanierungskonzepte für Stadtquartiere und für einen Sanierungsmanager
- Zinsverbilligte Darlehen gibt es im Programm Energetische Stadtsanierung - Energieeffiziente Quartiersversorgung (201) für Maßnahmen zur energieeffizienten Wärmeversorgung im Quartier sowie zur energieeffizienten Wasserver- und Abwasserentsorgung
Im Rahmen der vom Bundesumweltministerium (BMU) 2008 gestarteten Klimaschutzinitiative gibt es ein Förderprogramm für Kommunen für folgende Klimaschutzmaßnahmen:
- Erstellung von Klimaschutzkonzepten
- Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten
- Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder -Teilkonzepten durch einen "Klimaschutzmanager"
Als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen erteilt die Servicestelle Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) Auskünfte zum Kommunalteil der Klimaschutzinitiative und bietet einen Wegweiser durch bestehende Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen
Programm und pdf-Dateien von sechs Vorträgen

