Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert, die entsprechende Vorschrift trat zum 30.11.2022 in Kraft. Damit sind bis 30.06.2023 weiterhin Anträge im Förderprogramm möglich.
- Inhaltliche Änderungen erfolgten keine, die bestehenden Antragsformulare können weiterhin verwendet werden.
- Der vorläufige Antragsstopp für den Fördertatbestand der Klimaneutralen Kommunalverwaltung (Nummer 2.2.2.13 Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus) bleibt bestehen.
- Im Jahr 2023 wird eine weitere Änderung und Überarbeitung des Förderprogrammes erfolgen.
Auf der Homepage des Umweltministeriums finden sich weitere Informationen zur Verlängerung
und zu den Inhalten des Förderprogrammes.