Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister einzutragen, um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren.
Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke und Batteriespeicher müssen dort registriert werden. Das gilt auch für Anlagen, die seit Jahren laufen. Wer seine Anlage nicht online registriert, verliert den Anspruch auf die Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den eingespeisten Strom. Neue PV-Anlagen sind mit einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis Ende Januar 2021 in das Register eingetragen werden.
Die Registrierung ist unter www.marktstammdatenregister.de möglich.
Die Bundesnetzagentur beantwortet Fragen zum Marktstammdatenregister montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter 0228 14 – 3333 oder per E-Mail-Anfragen an service@marktstammdatenregister.de.