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    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Kombi-Zuschuss für Photovoltaikanlage, E-Auto-Ladestation und Solarstromspeicher

     
    Die KfW-Förmittel zum Programm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ sind bereits zum 27. September ausgeschöpft. Der Fördergeber bittet darum, keine neuen Anträge zu stellen. Wer sich eine Photovoltaikanlage, eine Ladestation für ein Elektroauto und einen zusätzlichen Batteriespeicher zulegen wollte, erhielt ab dem 26. September 2023 eine Förderung vom Staat.
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    Bundestag beschließt GEG-Novelle

     
    Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten nur noch Heizungen erlaubt sind, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
     

    Ofenführerschein

     
    Der Landkreis Böblingen schließt sich als eine der ersten Landkreise in Deutschland dem nationalen Projekt „Smartes Heizen mit Holz“ an. Ziel ist es, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Klimaschutz-Plus wurde verlängert

     
    Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 7.7.2023 vom Umweltministerium BW veröffentlicht wurde, wird der Antragszeitraum des Förderprogramms bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Außerdem gab es verschiedene Neuerung in den drei Programmteilen.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Hilfen für Öl- und Pelletheizer: Haushalte in BW können Kosten erstatten lassen

     
    Für Menschen, die in der Energiekrise mehr zahlen mussten, gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich endgültig auf finanzielle Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Pellets heizen. Bis zu 2.000 Euro können sich Haushalte rückwirkend für 2022 erstatten lassen.

    Photovoltaik-Pflicht auf neuen Gebäuden ab 2022

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    Seit 1.1.2022 gilt die PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen

    Bei Bauanträgen für Nichtwohngebäude seit 1. Januar - für neue Wohngebäude ab 1. Mai

    Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen in Baden-Württemberg Pflicht:

     

    Seit 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgt die Pflicht für neue Wohngebäude. Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.

     

    Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom selbst nutzt, spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.

     

    Wer also einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet. Auch Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

     

    Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPflicht-VO), die Begründung sowie ein Fach- und Rechtsgutachten dazu finden sich unter:

    https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/