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    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Hilfen für Öl- und Pelletheizer: Haushalte in BW können Kosten erstatten lassen

     
    Für Menschen, die in der Energiekrise mehr zahlen mussten, gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich endgültig auf finanzielle Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Pellets heizen. Bis zu 2.000 Euro können sich Haushalte rückwirkend für 2022 erstatten lassen.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

     
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passte die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 1. Jan. 2023 an:
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Antragstellung bei Klimaschutz-Plus weiterhin möglich

     
    Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert, die entsprechende Vorschrift trat zum 30.11.2022 in Kraft. Damit sind bis 30.06.2023 weiterhin Anträge im Förderprogramm möglich.
    PV-Anlage auf Dach
     

    EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

     
    Photovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.
    Luft-Wärmepumpe ZA
     

    Die Temperatur an den Tagesablauf anpassen, spart Heizenergie

     
    Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten entfällt aufs Heizen. Angesichts der gestiegenen Preise für Öl, Erdgas und Holzpellets kann das in den kommenden Wintern richtig teuer werden. Wer daher in der kalten Jahreszeit angemessen heizt und richtig lüftet, spart viel Geld.
     

    Veranstaltungen

    20.06.2023, 18:00 - 19:30 Uhr, Bürgerhaus Renningen, Jahnstraße 20, 71272 Renningen
     

    Rund um den Heizungstausch

     
    27.06.2023, 18:00 - 19:30 Uhr, Bürgerhaus Renningen, Jahnstraße 20, 71272 Renningen
     

    Solar-Anlagen lohnen sich!

    Photovoltaik-Pflicht auf neuen Gebäuden ab 2022

    PV-Anlage_Dach_winterlichSeit 1.1.2022 gilt die PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen

    Bei Bauanträgen für Nichtwohngebäude seit 1. Januar - für neue Wohngebäude ab 1. Mai

    Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen in Baden-Württemberg Pflicht:

     

    Seit 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgt die Pflicht für neue Wohngebäude. Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.

     

    Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom selbst nutzt, spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.

     

    Wer also einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet. Auch Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

     

    Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPflicht-VO), die Begründung sowie ein Fach- und Rechtsgutachten dazu finden sich unter:

    https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/

     
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