Photovoltaik-Pflicht auf neuen Gebäuden ab 2022
Seit 1.1.2022 gilt die PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen
Bei Bauanträgen für Nichtwohngebäude seit 1. Januar - für neue Wohngebäude ab 1. Mai
Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen in Baden-Württemberg Pflicht:
Seit 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgt die Pflicht für neue Wohngebäude. Am 1. Januar 2023 sind die Solarstromanlagen dann auch bei Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.
Mit der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen lukrativen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht, das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom selbst nutzt, spart den Kauf von teurerem Strom aus dem Netz.
Wer also einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet. Auch Photovoltaikanlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Mit der weiteren Verbreitung der Elektromobilität werden die Fahrzeuge künftig auch die Verbraucher des günstigen Stroms sein. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.
Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPflicht-VO), die Begründung sowie ein Fach- und Rechtsgutachten dazu finden sich unter:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/