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    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Kombi-Zuschuss für Photovoltaikanlage, E-Auto-Ladestation und Solarstromspeicher

     
    Die KfW-Förmittel zum Programm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ sind bereits zum 27. September ausgeschöpft. Der Fördergeber bittet darum, keine neuen Anträge zu stellen. Wer sich eine Photovoltaikanlage, eine Ladestation für ein Elektroauto und einen zusätzlichen Batteriespeicher zulegen wollte, erhielt ab dem 26. September 2023 eine Förderung vom Staat.
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    Bundestag beschließt GEG-Novelle

     
    Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten nur noch Heizungen erlaubt sind, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
     

    Ofenführerschein

     
    Der Landkreis Böblingen schließt sich als eine der ersten Landkreise in Deutschland dem nationalen Projekt „Smartes Heizen mit Holz“ an. Ziel ist es, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Klimaschutz-Plus wurde verlängert

     
    Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 7.7.2023 vom Umweltministerium BW veröffentlicht wurde, wird der Antragszeitraum des Förderprogramms bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Außerdem gab es verschiedene Neuerung in den drei Programmteilen.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Hilfen für Öl- und Pelletheizer: Haushalte in BW können Kosten erstatten lassen

     
    Für Menschen, die in der Energiekrise mehr zahlen mussten, gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich endgültig auf finanzielle Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Pellets heizen. Bis zu 2.000 Euro können sich Haushalte rückwirkend für 2022 erstatten lassen.

    Hilfen für Öl- und Pelletheizer: Haushalte in BW können Kosten erstatten lassen

    Antragstellung bis 20. Oktober beim Umweltministerium möglich

    Für Menschen, die in der Energiekrise mehr zahlen mussten, gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich endgültig auf finanzielle Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Pellets heizen. Bis zu 2.000 Euro können sich Haushalte rückwirkend für 2022 erstatten lassen.

     

    Anspruch hat jeder, der durch die Energiekrise mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr für Energie bezahlen musste und mit Heizöl, Holzpellets oder ähnlichen Rohstoffen heizt. In Baden-Württemberg werden ein Drittel der Wohnungen mit Öl geheizt. Im Land profitieren daher besonders viele Menschen von der Unterstützung aus dem Härtefallfonds.

     

    Verbraucherinnen und Verbraucher können laut Umweltministerium ihre Rechnungen über ein Online-Portal bis 20. Oktober 2023 einreichen. 

     

    Weitere Informationen zur Antragstellung beim Umweltministerium Baden-Württemberg (Stand 25.04.2023):

    Härtefallhilfen für Privathaushalte: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)