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Aktuelles

    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

     
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passte die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 1. Jan. 2023 an:
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Antragstellung bei Klimaschutz-Plus weiterhin möglich

     
    Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert, die entsprechende Vorschrift trat zum 30.11.2022 in Kraft. Damit sind bis 30.06.2023 weiterhin Anträge im Förderprogramm möglich.
    Luft-Wärmepumpe ZA
     

    Die Temperatur an den Tagesablauf anpassen, spart Heizenergie

     
    Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten entfällt aufs Heizen. Angesichts der gestiegenen Preise für Öl, Erdgas und Holzpellets kann das in den kommenden Wintern richtig teuer werden. Wer daher in der kalten Jahreszeit angemessen heizt und richtig lüftet, spart viel Geld.
    Handwerker-Frau-Gaskessel_mit-KEA-Freigabe
     

    Strom-Direktheizungen bei Gasknappheit?

     
    Viele Menschen decken sich vor dem Hintergrund einer eventuell drohenden Gasknappheit mit Heizlüftern und anderen elektrisch betriebenen Direktheizungen ein. Das sind jedoch bestenfalls sehr teure Notlösungen.
    PV-Anlage auf Dach
     

    EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

     
    Photovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

    Einspeisevergütung und -management

    Aufgrund des "Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) werden für PV-Anlagen garantierte Einspeisevergütungen für die ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage festgeschrieben. Seit 2009 muss der Betreiber eine neue Anlagen vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden. Ohne Anmeldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Strom zu vergüten.

     

    Weiterhin müssen PV-Anlagen seit 2012 ins Einspeisemanagement (gem. EEG 2012, § 6 Abs. 2 u. 3) einbezogen werden, das heißt sie können - wie alle anderen EEG-Anlagen – bei Netzüberlastung gegen Entschädigung abgeregelt werden. Bei Anlagen mit einer Leistung bis 100 kW wurde ein vereinfachtes Einspeisemanagement eingeführt. Ab 25 kW ist eine technische Einrichtung zur Abregelung vorzusehen, es besteht aber keine Pflicht, Daten zu übertragen. Bei kleinen PV-Anlagen bis 25 kW kann alternativ die Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt auf 70 Prozent begrenzt werden, um die sehr seltenen Leistungsspitzen zu "kappen". Dies reduziert die eingespeiste Strommenge i.d.R. nur um rund zwei Prozent, entlastet aber das Netz ganz erheblich und reduziert den Netzausbaubedarf.

     

    Bei Anlagen über 30 kW sind 40 Prozent der EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom abzuführen. Über 100 kW ist die sogenannte Direktvermarktung verpflichtend. Über 750 kW muss eine Ausschreibung durchgeführt werden. 

     
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