Kontakt:
info@ea-bb.de
Telefon:
07031 / 663-2040

Marktdatenstammregister

Seit Januar 2019 müssen sämtliche PV-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies gilt für Neu- und auch für Bestandsanlagen, die dort nochmals gemeldet werden müssen. Registierungspflichtig sind alle PV-Anlagen, die an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden. Ausgeschlossen sind nur Erzeugungsanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Neue PV-Anlagen sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, mussten bis Ende Januar 2021 eingetragen werden. Wer einen Batteriespeicher besitzt, musste diesen zusätzlich registrieren, weil Solaranlage und Batteriespeicher einzeln eintragen werden müssen. Für neue Speicher, die seit Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, gilt die Ein-Monats-Frist.

 

Die Eintragung kann online erfolgen oder postalisch bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Telefon 0228 14-3333, Telefax 0228 14-3334.