Gewisse Bau-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden nicht nur vom Bund, sondern unter Umständen auch vom Land Baden-Württemberg sowie teilweise von der jeweiligen Kommune gefördert. Seit Januar 2009 können Sie als Sanierer zusätzlich 20 Prozent (max. 1.200 €) der handwerklichen Lohnkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Seit Januar 2011 wird dieser Steuerbonus allerdings nur noch gewährt, wenn für die Handwerkerleistungen keine KfW-Förderung in Anspruch genommen wurde.
Einige Kommunen im Landkreis Böblingen stellen ihren Bürgern zusätzliche Förderungen für Energiesparmaßnahmen bzw. für die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Verfügung:
Holzgerlingen
Die Stadt Holzgerlingen bezuschusst im Rahmen der "100-Dächer-Solarthermie-Förderung" thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit 150 Euro und Anlagen zur Heizungsunterstützung mit 300 Euro je Anlage. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers), die mit der Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen haben. Als Beginn zählt die Vergabe des Auftrags.
Rutesheim
Seit 1. Januar 2008 fördert die Stadt Rutesheim im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, um einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Gefördert werden: thermische Solaranlagen, Wärmedämmung und Fensteraustausch, Regenwasserzisternen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Luft- und Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerke.