Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizung austauschen. Seit 1. Juli 2015 gilt die neue Fassung des Gesetzes. Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen nach dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Was ist neu im EWärmeG 2015?Der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien bei der Erneuerung der Heizungsanlage steigt von 10 auf 15 Prozent. Außerdem gilt das EWärmeG 2015 auch für Nichtwohngebäude. Das Gesetz ist technologieoffen ausgestaltet, d.h. man kann aus einer Vielzahl an Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien wählen oder sich für Ersatzmaßnahmen entscheiden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet. |
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