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Aktuelles

    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Kombi-Zuschuss für Photovoltaikanlage, E-Auto-Ladestation und Solarstromspeicher

     
    Die KfW-Förmittel zum Programm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ sind bereits zum 27. September ausgeschöpft. Der Fördergeber bittet darum, keine neuen Anträge zu stellen. Wer sich eine Photovoltaikanlage, eine Ladestation für ein Elektroauto und einen zusätzlichen Batteriespeicher zulegen wollte, erhielt ab dem 26. September 2023 eine Förderung vom Staat.
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    Bundestag beschließt GEG-Novelle

     
    Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten nur noch Heizungen erlaubt sind, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
     

    Ofenführerschein

     
    Der Landkreis Böblingen schließt sich als eine der ersten Landkreise in Deutschland dem nationalen Projekt „Smartes Heizen mit Holz“ an. Ziel ist es, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Klimaschutz-Plus wurde verlängert

     
    Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 7.7.2023 vom Umweltministerium BW veröffentlicht wurde, wird der Antragszeitraum des Förderprogramms bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Außerdem gab es verschiedene Neuerung in den drei Programmteilen.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Hilfen für Öl- und Pelletheizer: Haushalte in BW können Kosten erstatten lassen

     
    Für Menschen, die in der Energiekrise mehr zahlen mussten, gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich endgültig auf finanzielle Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Pellets heizen. Bis zu 2.000 Euro können sich Haushalte rückwirkend für 2022 erstatten lassen.
     

    Erneuerbare Energien in Kommunen

    Für Kommunen kommen vielerlei Nutzungsformen Erneuerbarer Energien in Betrachtet. Angefangen bei Photovoltaik-Anlagen auf den (statisch geprüften) Dächern kommunaler Liegenschaften, beim Einsatz von Holzhackschnitzelanlagen, vorzugsweise aus dem kommunalen Wald - oder beim Einsatz von Pellets. Ebenso können Wärmepumpenanlagen zum Einsatz kommen. Näher betrachtet werden sollen hier Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen.

     
     

    Photovoltaik-Freiflächenanlagen

    Wenn keine geeignete Dachfläche zur Verfügung steht, kann eine große Photovoltaik-Anlage auch auf einer freien fläche am Boden errichtet werden. Diese Photovoltaik-Freiflächenanlagen können eine attraktive Alternative sein, v.a. wenn energieintensive Abnehmer direkt nebenan liegen, wie z.B. neben einer Kläranlage.

     

    Windenergieanlagen

    Windenergieanlagen (WEA) "an Land" sind derzeit die günstigste Form, um Strom aus Erneuerbaren Energien herzustellen. Windenergie ergänzt im Jahresverlauf – überwiegend im Winter – hervorragend die v.a. im Sommer erzeugte Energie aus Photovoltaik-Anlagen. Wind-an-Land-Energie hat den großen Vorteil, nah bei den Verbrauchern errichtet werden zu können. Im Gegensatz dazu muss Offshore-Windenergie mit zumeist umstrittenen Stromtrassen aufwändig von Nord nach Süd transportiert werden.