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Viel Wind um Nichts? – Faktencheck Windenergie

Warum überhaupt Windkraft?

Die Energiewende hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung erfordert die Umstellung von einer fossilen auf eine regenerative Energieerzeugung. 

 

Der Einsatz von Photovoltaikanlagen ist eine Möglichkeit, denn diese erzeugen Strom aus Sonnenlicht. Aber: Photovoltaikanlagen benötigen viel Platz und liefern bei Dunkelheit keinen Strom. Wind weht hingegen häufig nachts und bei „schlechtem“ Wetter. Die Nutzung von Wind zur Stromerzeugung stellt deshalb eine passende Ergänzung dar. 

 

Aufgrund des bisher unzureichenden Netzausbaus ist der Bau von Windenergieanlagen auch in unserer Region erforderlich. So wird gewährleistet, dass der Strom nahe an den Verbraucherinnen und Verbrauchern erzeugt wird.

 

Die Windenergie ist zudem mit gegenwärtig maximal 9 Cent je Kilowattstunde die günstige Form zur Erzeugung von Strom. Gleichzeitig bieten Windenergieanlagen vor Ort verschiedene Möglichkeiten für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, von der Stromerzeugung zu profitieren:

  • Pachteinnahmen für (kommunale) Flächen
  • Eine finanzielle Beteiligung je erzeugter Kilowattstunde für die betroffenen Kommunen entsprechend EEG
  • Gewerbesteuereinnahmen
  • Diverse Formen der Bürgerbeteiligung (etwa durch Bürger-Energiegenossenschaften, vergünstigte Stromtarife für Bürgerinnen o. Ä.)

Trotz der diversen Vorteile ist die Verunsicherung in der Bevölkerung oft noch groß und es sind verschiedene, teilweise widersprüchliche, Aussagen zur Windenergie zu hören und zu lesen. Wir nehmen an dieser Stelle die geläufigen Aussagen auf und stellen Ihnen sachliche Informationen zu den Kritikpunkten bereit.

 
Faktencheck Windenergie
 

 Windenergieanlagen sind hässlich und stören, sie „verspargeln“ die Landschaft. Oder?

Fakten:

„Schön“ oder „hässlich“ sind subjektive Bewertungen. Sind Kraftwerke, Hochspannungsleitungen und Straßen schön? Oder haben wir uns nur im Laufe der Zeit an ihren Anblick gewöhnt? 

Windenergieanlagen haben unweigerlich das Potenzial das Landschaftsbild zu verändern. Die konkrete Beeinträchtigung ist aber stark abhängig vom geplanten Standort der Anlagen und vom jeweiligen Standort des Betrachters. Tatsache ist, dass jeder Standort für Windenergieanlagen immer individuell bewertet werden muss. Dabei

  • wird das Schutzgut Landschaftsbild durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt,
  • die Berücksichtigung dieses Schutzgutes erfolgt im Rahmen der natur- und artenschutzrechtlichen Prüfung innerhalb des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens,
  • die Belange des Landschaftsbildes werden sorgfältig mit denen des Klimaschutzes und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie weiterer Belange abgewogen,
  • der Einfluss der geplanten Anlagen auf das Landschaftsbild wird auf Grundlage einer exakten Simulation und unter Berücksichtigung von konkreten Sichtbeziehungen bewertet.
  • Eine „Umzingelung“, also eine Umfassung von Ortschaften mit einer optisch bedrängenden Wirkung durch mehrere Windenergieanlagen, ist nicht zulässig. Dies wird ebenfalls im Zuge des Genehmigungsverfahrens geprüft und bewertet.
  • Der Betrieb von Windenergieanlagen erfolgt außerdem nur zeitlich begrenzt – meistens für 20 bis 30 Jahre. Anschließend werden die Anlagen stillgelegt und zurückgebaut. Im Falle eines Repowering sind eine erneute Genehmigung und zuvor eine neue Bewertung erforderlich.

 Windenergieanlagen verbrauchen auf Dauer sehr große Flächen. Stimmt das?

Fakten:

Der Bau von Windenergieanlagen nimmt – wie alle Bau- oder Infrastrukturprojekte – Fläche in Anspruch. Aber:

  • Der gesamte Flächenbedarf pro Windenergieanlage liegt durchschnittlich bei etwa einem Hektar.
  • Der direkte Flächenverbrauch ist im Vergleich zu anderen Anlagen zur Energiegewinnung sehr gering. Ein Beispiel: Um rechnerisch die gleiche Strommenge wie mit einer modernen Windenergieanlage zu erzeugen, benötigt man einen etwa 15 Hektar großen Solarpark.
  • Fast die Hälfte der direkt verbrauchten Fläche (dies entspricht durchschnittlich etwa 0,4 Hektar) wird ausschließlich während der Bauphase benötigt. Anschließend wird diese wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. 
  • Nur die Flächen für das Fundament, die Kranstellfläche sowie die Zuwegung bleiben für die Dauer des Betriebs der Windenergieanlage (teil-)befestigt. Der Flächenbedarf für diese Flächen beträgt durchschnittlich etwa 0,5 Hektar.
  • Auch eine Berücksichtigung des Schutzgutes Boden und Fläche erfolgt im Zuge der natur- und artenschutzrechtlichen Prüfung innerhalb des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens
  • Bestandteil der Anlagengenehmigung ist die Pflicht zum vollständigen Rückbau der Anlage(n) und zur Renaturierung der Flächen nach deren Stilllegung. Zusätzlich ist in der Regel für die „verbrauchte“ Fläche ein Ausgleich zu schaffen.
  • Vorhabensträger versuchen grundsätzlich die Flächeninanspruchnahme während des Baus und Betriebs soweit wie möglich zu reduzieren – da dies mit Kosten für die Befestigung und die anschließende Renaturierung der Flächen sowie für den zu leistenden Ausgleich verbunden ist.

 Für Windenergieanlagen im Wald müssen Bäume gerodet werden. Der Wald wird dadurch stark geschädigt. Stimmt das?

Fakten:

Der Großteil des Waldes in Deutschland ist menschengemachte Kulturlandschaft und wird für (forst-)wirtschaftliche Interessen genutzt. Gleichzeitig stellen viele Wälder komplexe Ökosysteme dar und bieten Lebensräume für verschiedene, teilweise geschützte und gefährdete Arten. Für die Nutzung von Waldflächen für die Windenergie gilt:

 

  • In naturnahen oder unter Schutz stehenden Wäldern ist die Errichtung von Windenergieanlagen entweder gar nicht oder nur unter sehr engen Voraussetzungen genehmigungsfähig. Dies erhöht den Aufwand und sorgt dafür, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in besonders wertvollen Wäldern wenig lukrativ ist.
  • Stattdessen kann es sinnvoll sein, durch Schadensfälle wie Sturm oder Schädlingsbefall vorgeschädigte Waldflächen als Standorte für die Windenergieerzeugung zu nutzen. Zusätzliche Rodungen und Eingriffe in das Ökosystem werden so vermieden. Dadurch kann die Errichtung der Windenergieanlagen der Forstwirtschaft helfen, die wirtschaftlichen Verluste, die durch Schädigungen des Waldes bereits verursacht wurden, zum Teil auszugleichen.

Beim Flächenverbrauch durch Windenergieanlagen (siehe hierzu auch vorheriger Abschnitt „Flächenverbrauch“) muss unterschieden werden zwischen:

  • Flächen, die dauerhaft freigehalten werden müssen: Für das Anlagenfundament, Kransaufstellflächen und Wege und
  • Flächen, die nur für die Bauphase bereitstehen müssen (z. B. Lagerflächen)

Ein Ausgleich des gerodeten Waldes für dauerhaft freigehaltene Flächen an anderer Stelle in Form von Aufforstungsmaßnahmen mit geeigneten Baumarten wird oftmals durch den Flächenbesitzer gefordert oder freiwillig vom Anlagenbetreiber umgesetzt.

 

Zusätzlich zu diesem Ausgleich sind Maßnahmen nach Artenschutz- und Naturschutzrecht umzusetzen. Diese kommen der Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt im Wald zugute: Beispielhaft seien ökologischer Waldumbau, Flächenstilllegungen, die Förderung von Alt- und Totholz oder das Anbringen von künstlichen Nisthilfen zu nennen.

 

Und: Nach dem Ende des Anlagenbetriebs muss die komplette Windenergieanlage samt Fundament zurückgebaut und die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand, sprich aufgeforstet, versetzt werden!

 

Zusatzinformation: Eine Windenergieanlage vermeidet durch die Erzeugung erneuerbarer Energien im Durchschnitt Kohlenstoffdioxidemissionen von jährlich rund 7.095 Tonnen. Auf der genutzten Waldfläche von 0,5 Hektar könnten im gleichen Zeitraum im Durchschnitt etwa 5,5 Tonnen Kohlenstoffdioxid durch den Aufbau von Holzmasse aufgenommen werden. Rechnerisch werden somit etwa 645 Hektar Wald benötigt, um die gleiche Einsparung an Kohlenstoffdioxid zur erzielen wie eine Windenergieanlage. Windenergieanlagen weisen über ihre gesamte Betriebszeit betrachtet somit eine gute Treibhausgasbilanz auf.

 Windenergieanlagen emittieren gesundheitsschädlichen Schall und Infraschall. Ist das richtig?

Vorab: Was ist eigentlich Infraschall?

Bei Infraschall handelt es sich um tieffrequenten Schall kleiner als 20 Hertz (Hz). Er wird sowohl durch natürliche Quellen (Erdbeben, Meeresbrandung, stark böiger Wind und Sturm oder Gewitter) sowie durch künstliche Quellen (Technische Anlagen wie Lüftungen, Kompressoren, etc., Verkehrsmittel (PKW, LKW, Flugzeuge) und Sprengungen oder Explosionen) verursacht. 

 

Infraschall ist ausschließlich bei sehr hohen Schalldruckpegeln, also sehr hoher Lautstärke, wahrnehmbar. Man nimmt ihn außerdem vorwiegend durch "empfinden" und nicht durch hören wahr. 

 

Aufgrund seiner Wellenlänge breitet sich Infraschall weiter aus als Schall im hörbaren Bereich. Er nimmt über die Entfernung zudem langsamer ab als hörbarer Schall.

 

Fakten:

Es stimmt, dass an Windenergieanlagen durch das Entlangstreichen des Winds an den Rotorblättern und durch Vibrationen in Turm und Rotorblättern Schall im hörbaren Bereich und Infraschall entstehen. 

Aber:

  • An moderne Anlagen treten im Vergleich zu älteren Anlagentypen aufgrund der deutlich verbesserten Bauweise deutlich weniger Luftverwirbelungen, die Infraschall erzeugen, auf.
  • Aufgrund der Entfernung der Windenergieanlagen zur nächstgelegenen Wohnbebauung liegt der Infraschallpegel dort regelmäßig signifikant unter der Hör- und Wahrnehmungsschwelle. Er ist an diesen Stellen häufig nur noch technisch messbar.
  • Selbst im nahen Umfeld der Windenergieanlagen wird die Hör- und Wahrnehmungsschwelle nicht erreicht. Ab etwa 700 Metern ist zwischen ein- und abgeschalteten Windenergieanlagen kein Unterschied des Infraschallpegels mehr messbar.

Nach aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis werden durch Infraschall mit Lautstärke unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwelle keine negativen gesundheitlichen Wirkungen hervorgerufen.

Eine oft genannte Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) enthielt einen schweren Rechenfehler: Die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen wurde um das etwa 4.000-fache überschätzt. Diese Studie wurde aufgrund dieses Fehlers zurückgezogen.

 

Und wie ist das mit dem hörbaren Schall?

Durch die Rotorbewegung und das Entlangstreichen des Winds an den Flügeln wird neben Infraschall auch Schall im hörbaren Bereich (etwa 20 bis 20.000 Hertz) verursacht.

 

Die Schallbelastung und die vorliegende Vorbelastung am Ort der Beeinträchtigung wird durch qualifizierte Gutachter in einem Fachgutachten untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden dann durch die Genehmigungsbehörde im Zuge des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft und bewertet.

 

Nur bei Einhalten der gesetzlich festgelegten Grenzwerte (Immissionsrichtwerte) der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm („TA Lärm)  ist eine Genehmigung der Windenergieanlagen möglich.

 Windenergieanlagen verursachen durch Schattenwurf erhebliche Belästigungen. Ist das wahr?

Fakten:

Je nach Sonnenstand und Jahreszeit kann von Windenergieanlagen ein Schattenwurf ausgehen. 

 

Die optischen Immissionen durch Schattenwurf werden in Form einer Schattenwurfprognose ermittelt. Die untersuchten Punkte einer solchen Prognose werden durch gesetzliche Grundlagen geregelt: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen. Folgende Vorgaben müssen bei der Erstellung erfüllt werden:

  • Für die Ermittlung der optischen Immissionen müssen alle umliegenden Windenergieanlagen einbezogen werden. 
  • Es muss der standort- sowie tages- und uhrzeitabhängige Schattenwurf abhängig vom jeweiligen Sonnenstand rechnerisch ermittelt werden.
  • Die Beiträge jeder einzelnen Windenergieanlage müssen im Gutachten getrennt voneinander ausgewiesen werden. Bei Windparks muss zusätzlich eine aufsummierte Jahresbeschattungsdauer ermittelt werden.

Die Ergebnisse der Schattenwurfprognose werden durch die Genehmigungsbehörde im Zuge des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens  geprüft und bewertet.

 

Gegenwärtig gelten die folgenden Richtwerte:

  • maximal tägliche zulässige Beschattungsdauer: 30 Minuten pro Tag.
  • maximal zulässige jährliche Beschattungsdauer: 30 Stunden pro Jahr.

Droht nach der Schattenwurfprognose eine Überschreitung der Richtwerte, sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Die gezielte Anlagenabschaltung unter Verwendung von Strahlungs- oder Beleuchtungsstärkensensoren (Abschaltautomatik).
  • Das Wählen eines alternativen Standorts für die Windenergieanlage(n).

Sind diese Maßnahmen nicht zielführend, wird keine Genehmigung der Windenergieanlage(n) erteilt.

 

Sogenannte Diskoeffekte (durch Reflexionen von Sonnenlicht an den Flügeln) sind aufgrund der matten Beschichtung der Rotorblätter bei modernen Anlagen nicht mehr relevant.

 Jährlich sterben tausende von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen. Stimmt das?

Fakten:

Windenergieanlagen stellen während des Betriebs eine mögliche Gefahr für verschiedene Vögel und Fledermausarten dar. Beim Bau der Anlage besteht zudem möglicherweise eine Gefahr für bodenlebende Arten im Bereich der Windenergieanlage.

 

Aber:

  • Die aktuell vorliegende Datenlage über betroffene Arten ist nicht ausreichend. Die häufig genannten Zahlen beruhen überwiegend auf Schätzungen.
  • Gängige Vergleiche zur Anzahl von getöteten Tieren sind oft fachlich ungenau. Beispielsweise sterben unterschiedliche Arten an unterschiedlichen Ursachen (Singvögel eher durch Fensterscheiben und Katzen, Greifvögel eher durch Windenergieanlagen und Fahrzeuge wie Autos oder Züge).

Für eine sachliche Bewertung ist eine bessere Datengrundlage erforderlich, zum Beispiel durch sogenanntes Monitoring oder Melden und Untersuchen von aufgefundenen Tierkadavern. Die Forschung arbeitet momentan daran, Antworten auf die Frage der Betroffenheit von einzelnen Arten (beispielsweise des Rotmilans) zu finden.

 

Es gibt verschiedene mögliche Maßnahmen, um die Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen zu verringern:

  • Gefährdete Arten sollten frühzeitig in der Planung der Windenergieanlagen berücksichtigen werden. Dies hilft spätere Konflikte und Verzögerungen in der Genehmigung zu vermeiden.
  • Technische Maßnahmen, etwa durch sogenannte Abschaltvorrichtungen. Diese stoppen die Windenergie beispielsweise abhängig von der Tageszeit und den vorliegenden Wetterbedingungen oder bei der Annäherung eines Vogels.
  • „Manuelles“ Abschalten der Anlagen bei besonderen Ereignissen, zum Beispiel Mahd in unmittelbarer Umgebung der Windenergieanlage.
  • Schaffen von attraktiven Ersatzhabitaten außerhalb der gefährdeten Zone.

Die Betroffenheit aller gefährdeter Arten wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesnaturschutzgesetz geprüft. Ist die ermittelte Betroffenheit zu groß oder ein Ausgleich nicht möglich, wird keine Genehmigung erteilt.

 

Und nicht zu vergessen: 

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Klimakrise eine noch weit größere Gefahr sowohl für die einzelnen Arten als auch für die Artenvielfalt darstellt.

 Windenergieanlagen stehen die überwiegende Zeit still, das ist nicht rentabel. Stimmt das?

Fakten:

Windenergieanlagen drehen sich nicht dauerhaft. Sie stehen während ihres Betriebs aus unterschiedlichen Gründen still: 

  • zu geringes Windaufkommen,
  • laufende Wartungs- und Revisionsarbeiten, 
  • genehmigungsrechtliche Vorgaben, zum Beispiel zum Arten- oder Immissionsschutz (etwa Schall, Schattenschlag, Eiswurf),
  • überlastete Stromnetze aufgrund des fehlenden Netzausbaus.

In Zusammenhang mit stillstehende Windenergieanlagen ist oft der Begriff der sogenannten Volllaststunden zu finden:

 

Dies ist ein berechneter, theoretischer Wert, der die jährliche Auslastung einer Anlage beschreibt. Er beträgt maximal 8.760 Volllaststunden, was einem 24/7 Volllastbetrieb entspräche. Dies ist jedoch in der Praxis nicht erreichbar. 

 

Bei Windenergieanlagen liegen die tatsächlichen Betriebsstunden in der Regel deutlich oberhalb der errechneten Volllaststunden. Grund dafür ist, dass sich die Rotoren auch in windschwächeren Zeiten drehen. Sie erbringen in dieser Zeit nicht die technisch maximal mögliche Leistung, sondern nur einen Teil davon und laufen somit im Teillastbetrieb.

 

Trotz der Stillstandszeiten erzeugen Windenergieanlagen im Laufe ihres Betriebs viel Strom. Zum Vergleich: Eine Windenergieanlage braucht im Durchschnitt sieben Monate, um die Energiemenge zu erzeugen, die für ihre Herstellung benötigt wurde.

 Windenergieanlagen verstärken den Klimawandel, führen zu Trockenheit und emittieren Schwefel-Hexafluorid (SF6). Wirklich?

Verstärken Windenergieanlagen den globalen Klimawandel, da sie dem Wind Energie erziehen, und führen damit zu mehr Trockenheit und Erwärmung der Erdoberfläche?

Fakten:

Es ist natürlich richtig, dass Windenergieanlagen der atmosphärischen Strömung Windenergie entziehen. Sie wandeln die Bewegungsenergie der Luft in Strom um. Lokal betrachtet fehlen dem Wind etwa 20 bis 30 Prozent der Energie, die ursprünglich auf die Windenergieanlage getroffen ist. 

 

Aber:

  • diese Reduktion der Windgeschwindigkeit ist auf einen sehr kleinen, direkten Bereich der Windenergieanlage oder des Windparks begrenzt. Es erfolgt ein Ausgleich von den Seiten und von oben.
  • Der Einfluss der Windenergieanlage(n) ist nach wenigen Kilometern bereits nicht mehr messbar.
  • Ausschließlich das unmittelbare Umfeld sehr großer Windparks ist von Auswirkungen geringfügig betroffen. 
  • Globale Strömungen wie der Jetstream (Höhe: etwa 15 Kilometer) werden durch Windenergieanlagen gar nicht beeinflusst. Der Jetstream wird hingegen durch die Erwärmung der Pole infolge des Klimawandels beeinflusst.

 

Im direkten Anlagenumfeld ist durch die Verringerung der Windgeschwindigkeit eine geringfügige Erhöhung der Temperatur im Bodenbereich möglich. Dies trifft vorwiegend nachts auf, da die Abkühlung durch die verringerte Windgeschwindigkeit geringer ausfällt. Ein Einfluss auf die Niederschlagsmengen ist aufgrund der geringfügigen Ausdehnung nicht nachweisbar. Das Phänomen ist zusätzlich stark abhängig von der vorliegenden Wetterlage vor Ort.

 

Und Schwefel-Hexafluorid (SF6) – das ist doch ein Treibhausgas?

Fakten:

Es stimmt, Schwefel-Hexafluorid (SF6) weist eine sehr hohe Klimaschädlichkeit auf, wenn es in die Atmosphäre gelangt. Es besitzt gleichzeitig sehr gute Isolationseigenschaften und wird deshalb in geschlossenen Kreisläufen in technischen Anlagen wie Mittel- und Hochspannungsschaltanlagen eingesetzt. Dies ist gegenwärtig noch Stand der Technik. Jedoch:

  • sind die verwendeten Mengen an SF6 im Bereich der Erneuerbaren Energien, im Vergleich zu anderen Branchen, sehr gering.
  • wird das Gas ausschließlich innerhalb geschlossener Systeme eingesetzt und kann deshalb im Normalfall nicht freigesetzt werden. Ein geringes Risiko der Freisetzung von SF6 besteht infolge von Leckagen. Diese treten mitunter beim Rückbau von SF6-haltigen Anlagenteilen auf. Durch eine Absaugung durch geschultes Fachpersonal kann das Entweichen in die Atmosphäre verhindert und eine Wiederverwendung des Gases ermöglicht werden.
  • Zusätzlich werden gegenwärtig Alternativen für den Einsatz von SF6 entwickelt sowie Maßnahmen zur Reduzierung von SF6 ergriffen.
 

Quellen und weiterführende Literatur

1.    Umweltbundesamt – Windenergie an Land:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie-an-land#strom


2.    Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg – Fragen und Antworten zu Windenergieanlagen:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie/


3.    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg – Genehmigungsverfahren: 
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/genehmigungsverfahren


4.    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg – Messbericht Infraschall: 
https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/84558https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/messbericht-infraschallhttps://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall


5.    Universität Bayreuth – Infraschall: 
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/


6.    Bundesverband WindEnergie – Faktenchecks:
https://www.wind-energie.de/aktuelles/faktenchecks/


7.    Fachagentur Windenergie an Land – Themen: 
https://fachagentur-windenergie.de/themen/