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Beratungsstelle kommunale Wärmeplanung

Fotonachweis: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Mit der neuen Beratungsstelle "kommunale Wärmeplanung" unterstützt die Energieagentur Kommunen hierbei unabhängig und kostenfrei. Die Beratungsstelle "Region Stuttgart" West wird gemeinsam mit den Energieagenturen in Ludwigsburg und Stuttgart betrieben. 

 

Die regionalen Beratungsstellen stehen als unabhängige Organisationen direkt vor Ort den Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung sowie beim Aus- und Umbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung unterstützend zur Seite. Eine Aufgabe der regionalen Beratungsstellen ist es, ihre Aktivitäten sowohl in die kommunalen Fachämter als auch nach außen, u.a. an die Bürgerinnen und Bürger, zu tragen.

 
 

Aufgaben der Beratungsstelle

  • Erstberatung zur Wärmeplanung
  • Unterstützung bei der Angebotseinholung durch Anbieterlisten
  • Begleitung Anbietergesprächen
  • Informationsmaterialien
  • Es gibt regelmäßig Veranstaltungen zum Thema. 
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Förderung

Die bisher zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen, d.h. mit mehr als 20.000 Einwohnern, erhielten vom Umweltministerium Baden-Württemberg seit 2024 eine jährliche pauschale Zuweisung in Höhe von 3.000 Euro zuzüglich 6 Cent je Einwohner. 

 

Durch die Verpflichtung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes müssen nun alle Kommunen – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – einen Wärmeplan erstellen. Daher können nach der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Landesrecht innerhalb des novellierten Klimagesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW), welches am 6. August 2025 in Kraft getreten ist, keine freiwilligen Wärmepläne mehr über das Förderprogramm gefördert werden. Die Kommunen erhalten für die Erstellung von Wärmeplänen nach den neuen und deutlich umfangreicheren Bundesvorgaben nach Paragraf 34a KlimaG BW einen finanziellen Ausgleich für die Wärmeplanung (Konnexitätszahlungen).

 

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