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Aktuelles

    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

     
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passte die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 1. Jan. 2023 an:
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Antragstellung bei Klimaschutz-Plus weiterhin möglich

     
    Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert, die entsprechende Vorschrift trat zum 30.11.2022 in Kraft. Damit sind bis 30.06.2023 weiterhin Anträge im Förderprogramm möglich.
    Luft-Wärmepumpe ZA
     

    Die Temperatur an den Tagesablauf anpassen, spart Heizenergie

     
    Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten entfällt aufs Heizen. Angesichts der gestiegenen Preise für Öl, Erdgas und Holzpellets kann das in den kommenden Wintern richtig teuer werden. Wer daher in der kalten Jahreszeit angemessen heizt und richtig lüftet, spart viel Geld.
    Handwerker-Frau-Gaskessel_mit-KEA-Freigabe
     

    Strom-Direktheizungen bei Gasknappheit?

     
    Viele Menschen decken sich vor dem Hintergrund einer eventuell drohenden Gasknappheit mit Heizlüftern und anderen elektrisch betriebenen Direktheizungen ein. Das sind jedoch bestenfalls sehr teure Notlösungen.
    PV-Anlage auf Dach
     

    EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

     
    Photovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

    Förderung

    Die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen, d.h. mit mehr als 20.000 Einwohnern, erhalten vom Umweltministerium Baden-Württemberg seit 2020 eine jährlich pauschal Zuweisung in Höhe von 12.000 Euro zuzüglich 19 Cent je Einwohner (ab 2024: 3.000 Euro zuzüglich sechs Cent je Einwohner). Alle anderen Kommunen können über das Förderprogramm "freiwillige kommunale Wärmeplanung" einen Zuschuss beantragen.

     

    • Förderung für Kommunen über 10.000 Einwohner bei alleiniger Erstellung eines Wärmeplans: 60.000 Euro
    • Förderung für Kommunen mit 5.000 bis 10.000 Einwohnern bei alleiniger Erstellung eines Wärmeplans: 30.000 Euro

    Kommunen unter 5.000 Einwohner werden nur in einem Konvoi von mindestens drei Gemeinden gefördert:

    • Mit verpflichteter Kommune: max. 30.000 Euro zuzüglich 75 Cent je Einwohner zuzügich 5.000 Euro je nicht verpflichteter Gemeinde
    • Ohne verpflichteter Kommune, aber eine Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnern: max. 60.000 Euro zuzüglich 75 Cent je Einwohner zuzüglich 5.000 Euro je Gemeinde
    • Ohne verpflichtete Kommune, ohne Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnern: max. 30.000 Euro zuzüglich 75 Cent je Einwohner zuzüglich 5.000 Euro je Gemeinde

    Weitere Informationen zum Förderprogramm können Sie auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg entnehmen.

     
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