Die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen, d.h. mit mehr als 20.000 Einwohnern, erhalten vom Umweltministerium Baden-Württemberg seit 2020 eine jährlich pauschal Zuweisung in Höhe von 12.000 Euro zuzüglich 19 Cent je Einwohner (ab 2024: 3.000 Euro zuzüglich sechs Cent je Einwohner). Alle anderen Kommunen können über das Förderprogramm "freiwillige kommunale Wärmeplanung" einen Zuschuss beantragen.
- Förderung für Kommunen über 10.000 Einwohner bei alleiniger Erstellung eines Wärmeplans: 60.000 Euro
- Förderung für Kommunen mit 5.000 bis 10.000 Einwohnern bei alleiniger Erstellung eines Wärmeplans: 30.000 Euro
Kommunen unter 5.000 Einwohner werden nur in einem Konvoi von mindestens drei Gemeinden gefördert:
- Mit verpflichteter Kommune: max. 30.000 Euro zuzüglich 75 Cent je Einwohner zuzügich 5.000 Euro je nicht verpflichteter Gemeinde
- Ohne verpflichteter Kommune, aber eine Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnern: max. 60.000 Euro zuzüglich 75 Cent je Einwohner zuzüglich 5.000 Euro je Gemeinde
- Ohne verpflichtete Kommune, ohne Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnern: max. 30.000 Euro zuzüglich 75 Cent je Einwohner zuzüglich 5.000 Euro je Gemeinde
Weitere Informationen zum Förderprogramm können Sie auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg entnehmen.