Beratungsstelle kommunale Wärmeplanung
Mit der neuen Beratungsstelle "kommunale Wärmeplanung" unterstützt die Energieagentur Kommunen hierbei unabhängig und kostenfrei. Die Beratungsstelle "Region Stuttgart" West wird gemeinsam mit den Energieagenturen in Ludwigsburg und Stuttgart betrieben. Das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) wurde vom Landtag Baden-Württemberg im Oktober 2020 verabschiedet, ebenso wie eine erneute Novelle im Oktober 2021. Dieses verpflichtet nach Paragraf 7c KSG alle Kommunen mit über 20.000 Einwohnern zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31.12.2023. Dieser ist spätestens alle sieben Jahr fortzuschreiben. Aber auch für kleinere Kommunen ist es sinnvoll, bereits jetzt einen Wärmeplan zu entwickeln.