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Aktuelles

    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Hilfen für Öl- und Pelletheizer: Haushalte in BW können Kosten erstatten lassen

     
    Für Menschen, die in der Energiekrise mehr zahlen mussten, gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich endgültig auf finanzielle Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Pellets heizen. Bis zu 2.000 Euro können sich Haushalte rückwirkend für 2022 erstatten lassen.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

     
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passte die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 1. Jan. 2023 an:
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Antragstellung bei Klimaschutz-Plus weiterhin möglich

     
    Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert, die entsprechende Vorschrift trat zum 30.11.2022 in Kraft. Damit sind bis 30.06.2023 weiterhin Anträge im Förderprogramm möglich.
    PV-Anlage auf Dach
     

    EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

     
    Photovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.
    Luft-Wärmepumpe ZA
     

    Die Temperatur an den Tagesablauf anpassen, spart Heizenergie

     
    Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten entfällt aufs Heizen. Angesichts der gestiegenen Preise für Öl, Erdgas und Holzpellets kann das in den kommenden Wintern richtig teuer werden. Wer daher in der kalten Jahreszeit angemessen heizt und richtig lüftet, spart viel Geld.
     

    Veranstaltungen

    20.06.2023, 18:00 - 19:30 Uhr, Bürgerhaus Renningen, Jahnstraße 20, 71272 Renningen
     

    Rund um den Heizungstausch

     
    27.06.2023, 18:00 - 19:30 Uhr, Bürgerhaus Renningen, Jahnstraße 20, 71272 Renningen
     

    Solar-Anlagen lohnen sich!

    Beratungsstelle kommunale Wärmeplanung

    Fotonachweis: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

    Mit der neuen Beratungsstelle "kommunale Wärmeplanung" unterstützt die Energieagentur Kommunen hierbei unabhängig und kostenfrei. Die Beratungsstelle "Region Stuttgart" West wird gemeinsam mit den Energieagenturen in Ludwigsburg und Stuttgart betrieben. Das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) wurde vom Landtag Baden-Württemberg im Oktober 2020 verabschiedet, ebenso wie eine erneute Novelle im Oktober 2021. Dieses verpflichtet nach Paragraf 7c KSG alle Kommunen mit über 20.000 Einwohnern zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31.12.2023. Dieser ist spätestens alle sieben Jahr fortzuschreiben. Aber auch für kleinere Kommunen ist es sinnvoll, bereits jetzt einen Wärmeplan zu entwickeln. 

     

    Aufgaben der Beratungsstelle

    • Erstberatung zur Wärmeplanung
    • Unterstützung bei der Angebotseinholung durch Anbieterlisten
    • Begleitung Anbietergesprächen
    • Informationsmaterialien
    • Es gibt regelmäßig Veranstaltungen zum Thema, Vorträge zu vergangenen Veranstaltungen können Sie hier einsehen. 
     

    Förderung

    Die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen, d.h. mit mehr als 20.000 Einwohnern, erhalten vom Umweltministerium Baden-Württemberg seit 2020 eine jährliche pauschale Zuweisung in Höhe von 12.000 Euro zuzüglich 19 Cent je Einwohner (ab 2024: 3.000 Euro zuzüglich 6 Cent je Einwohner). Alle anderen Kommunen können über das Förderprogramm "freiwillige kommunale Wärmeplanung" einen Zuschuss beantragen.

     

    Weitere Informationen

     

    Den Link zur Hauptprojektseite der KEA-BW finden Sie hier

     

     

    Dieses Projekt wird aus Mitteln des Förderprogramms Klimaschutz Plus finanziert.