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Beratungsstelle kommunale Wärmeplanung

Fotonachweis: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH

Mit der neuen Beratungsstelle "kommunale Wärmeplanung" unterstützt die Energieagentur Kommunen hierbei unabhängig und kostenfrei. Die Beratungsstelle "Region Stuttgart" West wird gemeinsam mit den Energieagenturen in Ludwigsburg und Stuttgart betrieben. Das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) wurde vom Landtag Baden-Württemberg im Oktober 2020 verabschiedet, ebenso wie eine erneute Novelle im Oktober 2021. Dieses verpflichtet nach Paragraf 7c KSG alle Kommunen mit über 20.000 Einwohnern zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31.12.2023. Dieser ist spätestens alle sieben Jahr fortzuschreiben. Aber auch für kleinere Kommunen ist es sinnvoll, bereits jetzt einen Wärmeplan zu entwickeln. 

 
 

Aufgaben der Beratungsstelle

  • Erstberatung zur Wärmeplanung
  • Unterstützung bei der Angebotseinholung durch Anbieterlisten
  • Begleitung Anbietergesprächen
  • Informationsmaterialien
  • Es gibt regelmäßig Veranstaltungen zum Thema, Vorträge zu vergangenen Veranstaltungen können Sie hier einsehen. 
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Förderung

Die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen, d.h. mit mehr als 20.000 Einwohnern, erhalten vom Umweltministerium Baden-Württemberg seit 2020 eine jährliche pauschale Zuweisung in Höhe von 12.000 Euro zuzüglich 19 Cent je Einwohner (ab 2024: 3.000 Euro zuzüglich 6 Cent je Einwohner). Alle anderen Kommunen können über das Förderprogramm "freiwillige kommunale Wärmeplanung" einen Zuschuss beantragen.

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Weitere Informationen

 

Den Link zur Hauptprojektseite der KEA-BW finden Sie hier

 

 

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Förderprogramms Klimaschutz Plus finanziert.