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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen

Gesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der so genannten 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.

 

Quelle und weitere Informationen: BMWSB - Startseite - Gebäudeenergie­gesetz (GEG)