Energieausweis
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es führt das bis dahin geltende Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Durch die EnEV wurden unter anderem Energieausweise im Gebäudebestand eingeführt. Ziel war es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.