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Wie der Staat das energetische Sanieren fördert

Stand 20.03.2024

Um alte Häuser in Deutschland energetisch auf Vordermann zu bringen, unterstützt der Staat die Besitzer dabei mit vielen Fördermöglichkeiten. Welche gibt es und was gibt es dabei zu beachten?

 

Potenzielle Hauskäufer schließen unsanierte Bestandsimmobilien häufig aus, weil sie Angst vor hohen Kosten und großem Aufwand haben. Auch wenn es vorerst gar keine großen Verpflichtungen für Eigentümer alter Immobilien gibt, sollten sie sich Fachleuten zufolge darüber Gedanken machen, wie man es aufwerten kann - um den Wohlfühlfaktor zu erhöhen, Energie zu sparen und vor allem die aktuell umfangreichen Förderungen mitzunehmen.

 

Bereits seit 2021 gibt es die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude - kurz BEG. Sie besteht für Privatleute im Bereich Sanierung aus zwei Teilen: aus einem zinsgünstigen Kredit für die Rundumsanierung eines Hauses und aus Zuschüssen für einzelne Maßnahmen. Die dafür geltenden Förderrichtlinien wurden zu Beginn des Jahres mit dem neuen Heizungsgesetz der Ampelkoalition aktualisiert.

 

Bei einzelnen Sanierungsschritten wie der Dämmung der Fassade oder dem Austausch von Fenstern sind Investitionskosten für Planung und Einbau von maximal 30.000 Euro im Jahr förderfähig. Wenn einzelne Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle oder in der Anlagentechnik umgesetzt werden sollen, zahlt der Bund 15 Prozent der Ausgaben - also bis zu 12.000 Euro. Dazu zählt neben der Dämmung des Hauses und dem Austausch von Fenstern zum Beispiel eine Sonnenschutz- oder Lüftungsanlage sowie Systeme, die den Energieverbrauch optimieren.

 

Um die Förderung zu bekommen, muss ein Energieberater bestätigen, dass die Maßnahmen auch wirklich Energie einsparen. Aber Achtung: Der Berater muss auf der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energieagentur stehen, damit die Bescheinigung auch gilt. Dieser kann darüber hinaus einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Wenn dieser mit eingereicht wird, legt der Staat einen Bonus von weiteren fünf Prozentpunkten oben drauf - und die Grenze der förderfähigen Kosten steigt auf 60.000 Euro. Wenn die Förderquote mit den genannten Voraussetzungen komplett ausschöpft, kann man allein für die Einzelmaßnahmen alles in allem 12.000 Euro an Zuschüssen bekommen. 

 

Natürlich wird auch der freiwillige Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gefördert. Einfach gesagt: für den Heizungsaustausch gibt es im besten Fall 70 Prozent der Kosten vom Staat. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Danach sind umgerechnet bis zu 21.000 Euro drin. Allerdings ist die Förderung nicht gerade einfach zu durchblicken. Zunächst werden folgende Techniken gefördert: solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, der Gebäude- und Wärmenetzanschluss sowie die elektrisch betriebene Wärmepumpe. Allein für diese wird inklusive Installation in einem Wohnhaus werden je nach Aufwand und Art der Pumpe meist zwischen 12.000 und 35.000 Euro fällig.

 

Die Grundförderung für alle klimafreundlichen Heizungstypen beträgt 30 Prozent. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. 

 

Dazu kommt ein Klimageschwindigkeits-Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen. Bis Ende 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Der zusätzliche Bonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt. Außerdem gibt es erstmals noch einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Jahr 40.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die verschiedenen Boni können zwar kombiniert werden, sind aber bei 70 Prozent der Kosten gedeckelt. Übrigens: Die Zuschüsse zum Heizungstausch können auch mit den Geldern für einzelne Maßnahmen aufsummiert werden. In der Summe gilt dann für ein Einfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 90.000 Euro im Jahr, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.

 

Für die Zuschüsse muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Handwerker abgeschlossen sein. Dieser muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung und einen Vermerk enthalten, dass er vom Förderantrag abhängig ist. Das Geld für einzelne Sanierungsmaßnahmen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für den Tausch der Heizung müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden.

 

Generell ergeben die Zuschüsse vor allem dann Sinn, wenn ein älteres Haus Schritt für Schritt saniert werden soll oder nicht mehr alles erneuert werden muss. Zudem kann man sie teilweise mit regionalen Förderprogrammen kombinieren. Ist dagegen eine Rundumsanierung in Planung, können die zinsgünstigen Kredite der KfW interessanter sein. Das sollte am besten mit einem Energieberater durchgesprochen werden.

 

Den Förderkredit Bundesförderung für Gebäude, (kurz BEG) gibt es nicht nur für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, sondern auch für eine energetische Sanierung. Darüber können Antragsteller aktuell einen effektiven Jahreszins zwischen 2,02 und 2,66 Prozent bekommen - abhängig von Laufzeit, Tilgung und Art des Darlehens. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Wie hoch der Kreditbetrag ist, hängt davon ab, wie energieeffizient die Immobilie ist. Maximal liegt er aber bei 150.000 Euro. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss zwischen fünf und 25 Prozent, der das gesamte Darlehen insgesamt reduziert. Gehört das Haus zu den energietechnisch schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland und wird mit fertigen Bauteilen saniert, sind sogar bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss drin. 

 

Darüber hinaus gibt es KfW-Kredit speziell für Erneuerbare Energien, also zum Beispiel Photovoltaikanlagen. Die Konditionen richten sich allerdings nach der Bonität. Sprich: Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank anhand des Standorts, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten. Der Kredit kann jedoch mit anderen kombiniert werden, dann könnte es sich wieder lohnen.   Neu ist zudem ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme - zinsverbilligt für private Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro - für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Der effektive Jahreszins beträgt derzeit 0,01 bis 2,17 Prozent.

 

Ganz wichtig: Die Kredite müssen beantragt werden, bevor weitere Schritte wie ein Notartermin angegangen oder gar ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Das heißt im ersten Schritt: recherchieren, welches Programm überhaupt in Frage kommt. Das ist über die Webseite der KfW möglich, auf der es unterschiedliche Tools gibt, mit denen geeignete Kredite gesucht und durchgerechnet werden können. Auch die Verbraucherzentralen oder Magazine wie Finanztip und Finanztest informieren umfangreich über staatliche Fördermittel.  Im zweiten Schritt folgt dann das Gespräch mit Finanzierungspartnern wie der Hausbank oder anderen Instituten. Dabei gibt es aber einen Haken. So bekommen die Banken Provision - die ist aber für KfW-Kredite nicht sehr hoch ist. Insofern ist das Interesse der Geldhäuser höher, ihre eigenen Kredite zu vermitteln. Daher raten Experten, bei mehreren Banken und Kreditvermittlern Angebote einzuholen. Und falls trotzdem kein Hinweis auf eine staatliche Förderung kommt, können die Interessenten einfach selbst danach fragen.

 

Alternativ kann auch weiterhin die steuerliche Förderung nach Einkommenssteuerrecht in Anspruch genommen werden. Pro Haus können 200.000 Euro geltend gemacht werden. 20 Prozent können Eigentümer im Rahmen ihrer Einkommenssteuer über drei Jahre verteilt erstattet bekommen. Auch hier gibt es aber bestimmte Voraussetzungen: Mindestalter des Hauses von zehn Jahren, fachliche Handwerker und generell überhaupt einen so hohen Einkommenssteuerbetrag, der gezahlt wurde. Wenn eine andere staatliche Förderung genutzt, fällt diese Möglichkeit allerdings weg. Darüber hinaus können alle Eigentümer, die einen Riester-Vertrag haben, das Guthaben daraus für die energetische Sanierung nutzen. Ausgegeben kann das Geld zum Beispiel für neue Außentüren und Fenster, Dämmung oder für den Austausch der Heizung. Und noch ein Tipp: Bei Riester gibt es Mindestsummen, um die Förderung zu bekommen. Im Zweifel kann also schnell noch etwas eingezahlt werden.

 

Quelle: Zuschüsse und Kredite: Wie der Staat das energetische Sanieren fördert | tagesschau.de