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Aktuelles

    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

     
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passte die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 1. Jan. 2023 an:
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Antragstellung bei Klimaschutz-Plus weiterhin möglich

     
    Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das Förderprogramm Klimaschutz-Plus verlängert, die entsprechende Vorschrift trat zum 30.11.2022 in Kraft. Damit sind bis 30.06.2023 weiterhin Anträge im Förderprogramm möglich.
    Luft-Wärmepumpe ZA
     

    Die Temperatur an den Tagesablauf anpassen, spart Heizenergie

     
    Rund zwei Drittel des Energieverbrauchs in deutschen Haushalten entfällt aufs Heizen. Angesichts der gestiegenen Preise für Öl, Erdgas und Holzpellets kann das in den kommenden Wintern richtig teuer werden. Wer daher in der kalten Jahreszeit angemessen heizt und richtig lüftet, spart viel Geld.
    Handwerker-Frau-Gaskessel_mit-KEA-Freigabe
     

    Strom-Direktheizungen bei Gasknappheit?

     
    Viele Menschen decken sich vor dem Hintergrund einer eventuell drohenden Gasknappheit mit Heizlüftern und anderen elektrisch betriebenen Direktheizungen ein. Das sind jedoch bestenfalls sehr teure Notlösungen.
    PV-Anlage auf Dach
     

    EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen

     
    Photovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023.

    Marktdatenstammregister

    Seit Januar 2019 müssen sämtliche PV-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies gilt für Neu- und auch für Bestandsanlagen, die dort nochmals gemeldet werden müssen.

     

    Registrierungspflichtig sind alle PV-Anlagen, die an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden. Ausgeschlossen sind nur Erzeugungsanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen. Neue PV-Anlagen sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, mussten bis Ende Januar 2021 eingetragen werden. Wer einen Batteriespeicher besitzt, musste diesen zusätzlich registrieren, weil Solaranlage und Batteriespeicher einzeln eintragen werden müssen. Für neue Speicher, die seit Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, gilt die Ein-Monats-Frist.

     

    Die Eintragung kann online erfolgen oder postalisch bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Telefon 0228 14-3333, Telefax 0228 14-3334.

     
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