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Förderung

Die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen, d.h. mit mehr als 20.000 Einwohnern, erhalten vom Umweltministerium Baden-Württemberg seit 2020 eine jährlich pauschal Zuweisung in Höhe von 12.000 Euro zuzüglich 19 Cent je Einwohner (ab 2024: 3.000 Euro zuzüglich sechs Cent je Einwohner). Alle anderen Kommunen können über das Förderprogramm "freiwillige kommunale Wärmeplanung" einen Zuschuss beantragen.

 

Kommunen unter 5.000 Einwohner werden nur in einem Konvoi von mindestens drei Gemeinden gefördert:

Weitere Informationen zum Förderprogramm können Sie auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg entnehmen.