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Photovoltaikanlagen - Strom aus Sonnenlicht

Foto PV-Anlage-auf-Dach

Photovoltaikanlagen gehören also zu den wichtigsten Erneuerbaren Energien, weil sie die unerschöpfliche Kraft der Sonne nutzen.

 

Unter Photovoltaik (PV) versteht man die Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie mittels so genannter Solarzellen. Diese bestehen aus dem Halbleiter Silizium, das die Eigenschaft hat, nach einer speziellen Aufbereitung unter Lichteinwirkung elektrisch leitfähig zu werden. Um den gewonnenen Gleichstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen zu können, muss er von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden.

 
 

Dachneigung und - orientierung wichtig

Innerhalb von einem Jahr kann auf einer Dachfläche von 40 Quadratmetern etwa so viel Strom erzeugt werden, wie ein Vier-Personen-Haushalt im gleichen Zeitraum verbraucht.

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Preise und Angebote

Bei Photovoltaik-Anlagen gibt es hohe Preisunterschiede. Wir empfehlen deshalb, Komplettangebote mit Montage bei mindestens drei Anbietern einzuholen. Wählen Sie dann den Installateur Ihres Vertrauens, der im Idealfall auf jahrelang erfolgreich arbeitende Referenzanlagen verweisen kannen. Denn Sie wollen ja mindestens zwanzig Jahre lang Freude an Ihrer PV-Anlage haben!

 

Einspeisevergütung und -management

Aufgrund des "Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) werden für PV-Anlagen garantierte Einspeisevergütungen für die ersten 20 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage festgeschrieben. Seit 2009 muss der Betrieber eine neue Anlagen vor Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anmelden. Ohne Anmeldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, den Strom zu vergüten.

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Marktdatenstammregister

Seit Januar 2019 müssen sämtliche PV-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dies gilt für Neu- und auch für Bestandsanlagen, die dort nochmals gemeldet werden müssen.

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Balkonkraftwerke

Kleine Photovoltaiksysteme werden häufig als Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlagen oder Balkonkraftwerke bezeichnet, da sie beispielsweise an Balkonbrüstungen installiert werden können. Diese Anlagen sind verpflichtend im Marktstammdatenregister zu registrieren. Die gesetzlichen Leistungsbegrenzungen liegen bei maximal 800 Watt (AC) am Wechselrichter sowie höchstens 2.000 Watt (p) für die angeschlossenen Module. Die neue Norm DIN VDE V 0126-95 ist seit dem 1. Dezember 2025 für Steckersolar-Geräte ohne Speicher gültig. Der übliche Schutzkontakt-Stecker („Schukostecker“) darf mit technischen Anpassungen oder einer entsprechenden Sicherung im Wechselrichter normkonform eingesetzt werden. Dies gilt für Geräte bis zu einer Modulleistung von maximal 960 Watt. Systeme mit höherer Leistung müssen über eine Einspeisesteckdose mit Wielandstecker angeschlossen werden.

Quelle und weitere Informationen: VDE FNN - Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE

 

Weitere Informationen

Hierzu finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Photovoltaikanlagen.

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