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    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Kombi-Zuschuss für Photovoltaikanlage, E-Auto-Ladestation und Solarstromspeicher

     
    Die KfW-Förmittel zum Programm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ sind bereits zum 27. September ausgeschöpft. Der Fördergeber bittet darum, keine neuen Anträge zu stellen. Wer sich eine Photovoltaikanlage, eine Ladestation für ein Elektroauto und einen zusätzlichen Batteriespeicher zulegen wollte, erhielt ab dem 26. September 2023 eine Förderung vom Staat.
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    Bundestag beschließt GEG-Novelle

     
    Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates Ende September gilt als sicher. Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz sieht vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten nur noch Heizungen erlaubt sind, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
     

    Ofenführerschein

     
    Der Landkreis Böblingen schließt sich als eine der ersten Landkreise in Deutschland dem nationalen Projekt „Smartes Heizen mit Holz“ an. Ziel ist es, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler privat genutzter Holzöfen schnell und deutlich zu verringern.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Klimaschutz-Plus wurde verlängert

     
    Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 7.7.2023 vom Umweltministerium BW veröffentlicht wurde, wird der Antragszeitraum des Förderprogramms bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Außerdem gab es verschiedene Neuerung in den drei Programmteilen.
    Thermostatventi mit Euro-Schein
     

    Hilfen für Öl- und Pelletheizer: Haushalte in BW können Kosten erstatten lassen

     
    Für Menschen, die in der Energiekrise mehr zahlen mussten, gibt es Entlastung: Bund und Länder haben sich endgültig auf finanzielle Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Pellets heizen. Bis zu 2.000 Euro können sich Haushalte rückwirkend für 2022 erstatten lassen.

    Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten

    Seit 1. Nov. 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab. Die wichtigsten Änderungen:

    1. Erneuerbare Energien zum Heizen von Neubauten verpflichtend

    Das GEG verpflichtet Bauherrn dazu, mindestens eine Form der erneuerbaren Energien zum Heizen zu nutzen Diese Verpflichtung kann auf mehreren Wegen erfüllt werden: Neben Energie aus Photovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erfüllen auch erneuerbare Fern- und Abwärme diese Anforderung. Ab sofort kann außerdem ein größerer Anteil des Stroms aus eigener Produktion, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage, angerechnet werden. Alle erneuerbaren Energien müssen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs abdecken.

    1. Ineffiziente Heizungen sind nicht mehr zulässig
      Ab dem Jahr 2026 dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, neue, mit Heizöl betriebene Kessel, nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Das Gleiche gilt auch für Heizkessel, die mit Kohle betrieben werden. Kessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen außer Betrieb genommen werden.
       
    2. Kostenlose Energieberatung wird Pflicht
      Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch führen. Auch bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern wird eine kostenlose Energieberatung für Verbraucher Pflicht, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung angestellt werden. Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen bereits im Angebot schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird.
       
    3. Ergänzende Vorschriften zu Energieausweisen
      Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die diesbezüglichen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gelten nun auch für Immobilienmakler. Aussteller von Energieausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. CO2-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.
       
    4. Staatliche Förderung für erneuerbarer Energien und effiziente Energienutzung sind nun gesetzlich verankert.
      Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, effiziente Neubauten und die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien finanziell zu fördern. Der Staat unterstützt, indem er bis zu 45 Prozent der Investitionen für klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung übernimmt. Alternativ können steuerliche Vergünstigen in Anspruch genommen werden, die über drei Jahre verteilt werden können.

    Gut zu wissen: Für alle Bauvorhaben, für die vor dem 1. November 2020 beantragt oder angezeigt wurden, gelten die bisherigen Regelungen.

     

    Mehr Informationen mitsamt Gesetztestext zum GEG beim Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).